Jeder Steuerpflichtige, der einen gewissen Lebenssachverhalt verwirklicht, hat zum Ende eines jeden Jahres Steuererklärungen abzugeben. Auf Grund dieser Angaben setzt die Finanzverwaltung die Höhe der Steuern und Steuervorauszahlungen fest.
Jeder Steuerpflichtige, der einen gewissen Lebenssachverhalt verwirklicht, hat zum Ende eines jeden Jahres Steuererklärungen abzugeben. Auf Grund dieser Angaben setzt die Finanzverwaltung die Höhe der Steuern und Steuervorauszahlungen fest.
Wir beraten Sie welche Erklärungen Sie abzugeben haben, erstellen diese und die dazugehörigen Anlagen gemeinsam mit Ihnen und überwachen deren fristgerechte Abgabe.